Leserbriefe
Leserbrief zum Artikel „Der Hang rutscht: Das wird teuer für Ebermannstadt“
Leserbrief zum Artikel Der Hang rutscht: Das wird teuer für Ebermannstadt, erschienen in den Nordbayerischen Nachrichten am 17. März 2022
Wie immer, wenn sich die Gelegenheit bietet, bedauert Ebermannstadt’s Bürgermeisterin Meyer die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. Sie hatte wohl für ihre Amtszeit auf die dauerhaft uneingeschränkte Anwendung dieser Satzung gehofft.
Es ist anzunehmen, dass einige Anwohner der Oberen Röth und der Straße am Schottenberg jetzt froh sind, dass die Straßenausbaubeitragssatzung am 1.1.2018 abgeschafft wurde. Bei geplanten 800.000 Euro Sanierungskosten für ihre Straßen und einer 80%-igen Umlegung der Kosten für eine Anliegerstraße wäre wohl (unter Vernachlässigung der damals einzubeziehenden Faktoren) ein fünfstelliger Betrag pro Grundstück als Beitragslast entstanden.
Vielleicht sollte die Bürgermeisterin mit ebenso großem Einsatz und Engagement daran arbeiten, das Geld für die Straßensanierungen zusammenzusparen, nämlich genauso wie die Bürgerinitiativen damals für die Abschaffung der ungerechten Satzung gekämpft hatten.
Die Beitragspflichtigen wurden übrigens vor Abschaffung der Satzung auch nicht gefragt, wo sie innerhalb von vier Wochen das Geld hernehmen sollten.
„Glaubwürdigkeit verloren“ (ausführlich)
Leserbrief zum Artikel „Misstrauensvotum gegen Meyer“ vom 16.11.2018
Meine persönliche Erfahrung mit den teils widersprüchlichen Aussagen von Frau Meyer möchte ich kurz schildern. Die Bürgermeisterin erklärte wiederholt, dass die Regierung von Oberfranken ihr bestätigt habe, dass die Strabs nur mit 20-jähriger Rückwirkung einzuführen sei. In der Stadtratssitzung am 16.07.2018 verlas sie vor dem Stadtratsgremium und vielen anwesenden Bürgern dazu Auszüge aus einem Brief des ehemaligen Regierungspräsidenten Wenning. Dieser forderte angeblich die Einführung der rückwirkenden Strabs in Ebermannstadt. Das nahm nicht nur ich erstaunt zur Kenntnis, bekam ich bei meinen Anfragen in Bayreuth und München doch immer wieder die Auskunft, dass die rückwirkende Einführung alleine in der Verantwortung der Gemeinde läge.