Ebermannstadt als besonderer Härtefall anerkannt

Das Bürgerforum Ebermannstadt sieht sich in seinem langen Kampf gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Stadt Ebermannstadt bestätigt. Die Bürger erhalten nun teilweise ihr Geld zurück.

Die vom Stadtrat am 21.01.2015 beschlossene Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS/umgangssprachlich STRABS) war ein Rohrkrepierer!

Bürgermeisterin Christiane Meyer hatte die Strabs trotz der, bei Durchführung der Altstadtsanierung in den Neunzigerjahren gegenteiligen Versicherung der damaligen Stadtregierung, mit enormem Druck auf Stadtrat und Öffentlichkeit durchgepeitscht, weshalb der Stadtrat die Satzung mit nur knapper Mehrheit beschlossen hatte.

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Leserbrief zum Artikel „Der Hang rutscht: Das wird teuer für Ebermannstadt“

Leserbrief zum Artikel Der Hang rutscht: Das wird teuer für Ebermannstadt, erschienen in den Nordbayerischen Nachrichten am 17. März 2022

Wie immer, wenn sich die Gelegenheit bietet, bedauert Ebermannstadt’s Bürgermeisterin Meyer die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. Sie hatte wohl für ihre Amtszeit auf die dauerhaft uneingeschränkte Anwendung dieser Satzung gehofft.

Es ist anzunehmen, dass einige Anwohner der Oberen Röth und der Straße am Schottenberg jetzt froh sind, dass die Straßenausbaubeitragssatzung am 1.1.2018 abgeschafft wurde. Bei geplanten 800.000 Euro Sanierungskosten für ihre Straßen und einer 80%-igen Umlegung der Kosten für eine Anliegerstraße wäre wohl (unter Vernachlässigung der damals einzubeziehenden Faktoren) ein fünfstelliger Betrag pro Grundstück als Beitragslast entstanden.

Vielleicht sollte die Bürgermeisterin mit ebenso großem Einsatz und Engagement daran arbeiten, das Geld für die Straßensanierungen zusammenzusparen, nämlich genauso wie die Bürgerinitiativen damals für die Abschaffung der ungerechten Satzung gekämpft hatten.

Die Beitragspflichtigen wurden übrigens vor Abschaffung der Satzung auch nicht gefragt, wo sie innerhalb von vier Wochen das Geld hernehmen sollten.

Flyer zum Härteausfallausgleich

Info-Flyer zum Härtefallausgleich für Straßenausbaubeiträge (vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration & Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie):