Leserbrief

Leserbrief von Matthias Vogler aus dem Wiesentboten vom 18.11.2017:

Zum Leserbrief von Gabriele Thiem vom 17.11.2017…

Ironie zu verstehen setzt nach wissenschaftlichen Studien ein gewisses Maß an Empathie und Sozialkompetenz voraus. Diese Eigenschaften scheinen Frau Gabriele Thiem offensichtlich abzugehen, wenn sie das, von Befürwortern der ALDI/REWE Bebauung am Oberen Tor geprägte und von Klaus Neuner im Zusammenhang mit dem Baugebiet Ehrlich nur zitierte Wort „Einkaufsoase“ nicht als Ironie erkannt hat.

Welche Richtigkeit die Aussagen der von der Bürgermeisterin eingeladenen sogenannten Experten besitzen, weiß der Ebermannstädter spätestens seit der Einführung der zwanzig Jahre rückwirkenden STRABS. Die treue Befolgung dieser Experteneinschätzungen haben zur Folge, dass wir offensichtlich noch immer die einzige Gemeinde in Bayern sind, die eine solche beschlossen hat. Dafür bekommen Gemeinden wie Hollfeld, trotz der abgelehnten Rückwirkung, weiterhin Stabilisierungshilfe. Herzlichen Dank, liebe Experten!

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Quo vadis STRABS in Bayern?

Wie sieht es derzeit aus in Sachen Straßenausbaubeiträge in Bayern?

Zur Erinnerung: In Ebermannstadt wurde die STRABS 2016 mit dem Anliegerhöchstsatz und für 20 Jahre rückwirkend eingeführt. Viele Bürger mussten bereits zahlen, weitere werden folgen. Und das obwohl die Kosten für die Straßen bereits über Jahrzehnte über eine erhöhte Grundsteuer eingezogen wurden.

Uns ist keine andere Stadt in Bayern bekannt, die eine Satzung mit 20-jähriger Rückwirkung eingeführt hat. Die Rechtsaufsicht des LRA Forchheim teilte uns schriftlich mit, dass es „keine explizite Rechtsnorm gibt“, die eine Rückwirkung fordert. Auch das Bayerische Innenministerium bestätigte, dass eine rückwirkende Beitragserhebung vermeidbar gewesen wäre (Quelle).

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Leserbrief zu „Stellungnahme – Verwaltung mahnt ein Umdenken an“

Sehr geehrte Mitglieder der Redaktion, 

die von Ihnen in der gestrigen Samstagsausgabe veröffentlichte „Stellungnahme – Verwaltung mahnt ein Umdenken an“ veranlasst mich, Ihnen zu empfehlen, mal einen Blick auf den nachstehenden Link zu werfen:

http://www.erwin-ruff.de/grundsteuer.html

Demzufolge entscheidet letztendlich die Gemeinde durch die Bestimmung des Hebesatzes über die Höhe der Grundsteuer. Außerdem verzichtet die Verwaltung in diesem Artikel, die bereits seit 2011 intensiv laufenden Bemühungen des Stadtrates, den Ehrlich als Bauland auszuweisen, zu erwähnen. 1996 erfolgte bereits die vorgezogene Bürgerbeteiligung. Ihre Redaktion stellte außerdem im Rahmen Ihrer Berichterstattung am 9. Oktober 2013 über die Stadtratssitzung am 07.10.2013 die ansprechende Entwurfsplanung vor.

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