Der große Irrtum

Liebe Leute, die ihr in Mietwohnungen lebt – wenn ihr glaubt, dass euch das Thema STRABS nicht betrifft, habt ihr euch folgenschwer getäuscht.

WARUM?

Nach dem Wohneigentumsgesetz dürfen STRABS-Beiträge zwar nicht unmittelbar umgelegt werden, aber wie wird wohl ein Vermieter reagieren, wenn er z.B. 20.000 Euro für die Sanierung der Straße – deren Eigentümer die Kommune ist – innerhalb von 4 Wochen zahlen muss?

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Bürgerforum im Gespräch mit der Politik

„Straßenausbaubeitragssatzung“ ist ein Wort das, meist mit „STRABS“ in der Presse abgekürzt und damit schon fast verniedlicht wird. Dennoch empfinden sowohl in Bayern als auch im ganzen Bundesgebiet sehr viele Menschen die Beiträge, die von ihnen nach der STRABS erhoben werden, als die ungerechteste Abgabe.

Das Bürgerforum Ebermannstadt hatte versprochen, an dem Thema „dranzubleiben“.

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