Der große Irrtum

Liebe Leute, die ihr in Mietwohnungen lebt – wenn ihr glaubt, dass euch das Thema STRABS nicht betrifft, habt ihr euch folgenschwer getäuscht.

WARUM?

Nach dem Wohneigentumsgesetz dürfen STRABS-Beiträge zwar nicht unmittelbar umgelegt werden, aber wie wird wohl ein Vermieter reagieren, wenn er z.B. 20.000 Euro für die Sanierung der Straße – deren Eigentümer die Kommune ist – innerhalb von 4 Wochen zahlen muss?

Er wird sein Geld von den Mietern zurückholen. Zwar nicht unmittelbar, aber in mehr oder minder zeitlichen Abständen die Miete erhöhen.

Direkt betroffen können allerdings Mieter von Sozialwohnungen sein, denn nach dem Wohnbindungsgesetz (regelt das Recht im Sozialen Wohnungsbau), Artikel 4, dürfen die von den Vermietern abverlangten Straßenausbaubeiträge auf die Mieter voll umgelegt werden. Das ist ein Hammer!

Fazit: Straßenausbaubeiträge sind geeignet, die Wohnungsmieten in die Höhe zu treiben.

Deshalb ist es höchste Eisenbahn, diese Straßenausbaubeitragssatzung komplett abzuschaffen!

von Jürgen Jordan