Urteilsbegründung zur SABS-Klage aus Forchheim

Forchheim, BY – Die Urteilsbegründung zur Klage aus der Forchheimer Kasernstraße liegt vor. Die Familie muss nun 4500 € weniger Straßenausbaubeiträge zahlen.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth begründet darin das Urteil, „dass die Kasernstraße als Haupterschließungs- und nicht als Anliegerstraße zu werten sei. […] Bei einem Ortstermin wurde […] festgestellt, dass es ein erhebliches Maß an Durchgangsverkehr gibt.“ (FT, 03.10.2017)