Ein interessanter Kommentar von Hubert Stanka, Redaktionsleiter beim Treuchtlinger Kurier, zum Thema Straßenausbaubeiträge: „Nur eine verkappte Steuererhöhung„.
„Die Frage, ob Straßenausbaubeiträge einmal oder wiederkehrend erhoben werden sollten, ist ein Muster dafür, wie unselig heute oft Vorschriften erlassen werden. Unselig deshalb, weil ganz offensichtliche Einflüsse von Lobbygruppen auf den Gesetzgeber auf der einen sowie Gerichtsentscheidungen auf der anderen Seite die kommunale Selbstverwaltung immer weiter demontieren.
Lobbyismus bei kommunalen Satzungen? Ja, natürlich. Es ist zwar erst einmal Spekulation, aber man darf getrost davon ausgehen, dass die neue Gesetzgebung nicht von Politikern erarbeitet wurde, sondern dass Fachleute aus dem Rechts- und Planungswesen freudig mit den Hufen gescharrt und daran „geschraubt“ haben, damit die Vorschriften möglichst kompliziert und angreifbar werden. Weitere Aufträge für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sind ihnen in der Folge gewiss. Anders kann man die handwerkliche Umsetzung mit derart vielen Unklarheiten schwer erklären.
Otto-Normalbürger sind solche Entscheidungen nicht mehr begreiflich zu machen. Er ist bei dieser hochkomplexen Thematik längst „ausgestiegen“. Was er am Ende sieht, ist nur die Rechnung, die ihm präsentiert wird.
Nüchtern betrachtet wäre es sehr einfach, das Problem aus der Welt zu schaffen. Wenn eine Kommune etwa jährlich eine Million Euro an Investitionsbedarf für den Straßenausbau hat, sollte es doch möglich sein, diese Kosten auf die Grundstücksbesitzer aufzuteilen. Mit der Grundsteuer gibt es bereits eine solide Bemessungsgrundlage. Ganze Heerscharen von Verwaltungsleuten wären entlastet. Entbürokratisierung könnte man das dann nennen. Leider wurde dieser Weg mit der Neuauflage des Gesetzes nicht beschritten.
Aber vielleicht lohnt sich auch noch ein weiterer Schritt zurück. Wie wurden eigentlich Straßensanierungen bezahlt, als es noch keine Ausbausatzungen gab? Natürlich aus Steuermitteln. Früher gab es nur einen nachvollziehbaren Beitrag für die Erschließung von Grundstücken. Für den Unterhalt der Straßen und deren Erneuerung hatte die Kommune zu sorgen.
Aus dieser Sicht betrachtet sind die jetzigen „Beiträge“ nichts anderes als verkappte Steuererhöhungen, weil der Staat die Kommunen eben nicht mehr mit ausreichend Mitteln ausstattet, um dieser Aufgabe nachzukommen. Während sich Bund und Land mit „schwarzen Nullen“ brüsten, wird „ganz unten“ der Bürger auf fast schon perfide Art immer weiter belastet. Das Wort „Steuern“ scheut man dabei jedoch wie der Teufel das Weihwasser.
Und für die Kommunen stellt sich einmal mehr die Frage, was der Begriff „kommunale Selbstverwaltung“ eigentlich noch wert ist. Erstens werden sie in Bayern neuerdings unverhohlen dazu gezwungen, Beiträge zu erheben; zweitens werden sie mit rechtlichen Untiefen allein gelassen; und drittens kann man die Uhr danach stellen, wann Gerichte ihnen jeden vielleicht noch vorhandenen Spielraum nehmen. Manchmal hat der Rechtsstaat halt auch seine Nachteile…
Den beteiligten Politikern, behördlichen Instanzen und Gerichten ist dabei auch immer wieder einmal ein Blick ins Grundgesetz zu empfehlen. Im Artikel 28 sind Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Kommunen festgelegt. Ob die Väter des Grundgesetzes vor diesem Hintergrund den Zwang zu Ergänzungsbeiträgen für gut befunden hätten, darf getrost bezweifelt werden.“ (Hubert Stanka)
Quelle: Stanka, Hubert: „Straßenausbaubeiträge in Treuchtlingen“, unter:
http://www.nordbayern.de/region/treuchtlingen/strassenausbaubeitrage-in-treuchtlingen-1.5845102 (abgerufen am 28.02.2017)