Der Fränkische Tag fasst in der Ausgabe vom 31.12.2016 nochmal zusammen, was im Jahr 2016 in Ebermannstadt rund um das Thema Straßenausbaubeiträge passiert ist.
Wir haben noch einige Anmerkungen zum Artikel:
- Straßenausbaubeiträge gibt es nicht deutschlandweit! In Baden-Württemberg gab es sie noch nie. In Berlin und Hamburg wurden die Beiträge kürzlich abgeschafft und auch in vielen Städten Bayerns (z.B. München) wurden sie abgeschafft bzw. werden sie nicht angewendet.
-
Das Bürgerforum Ebermannstadt hat nicht die Abschaffung der SABS in seinem Bürgerbegehren gefordert, sondern die Einführung der wiederkehrenden Beiträge.
-
Die SABS wird zwar gefordert, aber die 20-jährige Rückwirkung wäre nicht zwingend notwendig gewesen. Mit etwas gutem Willen hätte die Stadt auch auf die Rückwirkung verzichten können, ohne auf die Stabilisierungshilfen verzichten zu müssen. Das wurde vom Innenministerium bestätigt.
-
Die Anwendung der 20-jährigen Rückwirkung ist freilich zulässig, aber die CSU Ebermannstadt hätte nicht nach der Zulässigkeit der 20-jährigen Rückwirkung fragen sollen, sondern nach dem unbedingten „Muss“. Die Stabilisierungshilfe wäre auch ohne die Rückwirkung geflossen.
-
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. Es besteht allerdings die Möglichkeit sogenannte Prozessgemeinschaften zu bilden.